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Sie sind schwanger?


Herzlichen Glückwunsch!!!


Zunächst freuen wir uns mit Ihnen, dass Sie Nachwuchs erwarten.

Eine spannende Zeit: die Geburt wird in wenigen Monaten stattfinden!

In dieser Zeit werden wir Sie gerne und kompetent begleiten, damit Sie Sicherheit und dadurch ein gutes Gefühl haben können!

Unsere  Hebammen, Arzthelferinnen und Ärztinnen werden sie beraten und in regelmässigen Abständen Ihre  Gesundheit sowie die Gesundheit und das Wachstum Ihres ungeborenes Kindes kontrollieren. Dazu erhalten Sie bei uns einen Mutter-Kind-Pass. Hier können wir Schwangerschaftsalter, Ihr Gewicht, den Blutdruck, den Urinbefund,einige Laborwerte sowie die geburtshilflichen Untersuchungen dokumentieren.

Im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien werden von den gestzlichen Krankenkassen die Kosten für drei Ultraschalluntersuchungen (9.-12.SSW, 19.-22.SSW und 29.-32.SSW) übernommen (und als "ausreichend" bewertet). Hier wird das normgerechte Wachstum des Babys, die Entwicklung der Organe, Lage des Kindes  sowie Veränderungen von Fruchtwasser oder Mutterkuchen untersucht werden. Falls es bei Ihnen oder Ihrem ungeborenen Baby Auffälligkeiten gibt, werden wir weitere Untersuchungen durchführen.

Sinnvoll für eine wirklich umfassende und nicht nur "ausreichende", sondern "sehr gute" Betreuung in der Schwangerschaft sind weitere Untersuchungen, die wir auf Ihren Wunsch hin gerne für Sie und Ihr Baby durchführen:

Zusätzliche Untersuchungen in der Schwangerschaft


Wollen Sie den genauen Geburtstermin anhand Ihrer letzten Periode bestimmen? Hier können Sie den
Geburtstermin errechnen

Zum Thema plötzlicher Kindstod siehe auch www.babyschlaf.de ! Hier können Sie aktuelle Informationen des Gesundheitsministeriums lesen sowie eine Broschüre bestellen oder in verschiedenen Sprachen herunterladen.

Zusätzlich sollten wir über Impfungen sprechen, hier auch eine aktuelle Empfehlung :

Schwangerschaft und Stillzeit - BVF-Präsident rät zu Grippeimpfung

vom 30.11.2012


München – Schwangere, die sich während der Influenza-Saison – von Dezember bis April – in einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft befinden, sollten sich gegen Grippe impfen lassen. Drauf weist Dr. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF), hin.


„Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillperiode sind für Frauen mit einer besonderen gesundheitlichen Belastung verbunden, weswegen eine Influenza-Infektion unter Umständen einen problematischen Verlauf nehmen kann“, sagt Albring. „Werdende und frisch gebackene Mütter sind im Fall einer Ansteckung häufiger von schweren Komplikationen wie Lungenentzündungen betroffen, die einen Krankenhausaufenthalt notwendig machen.“ Hinzu käme, dass in der Gravidität das Verabreichen von Medikamenten oft bedenklich sei und eine Erkrankung sehr langwierig werden könne. Auch könne nach der Geburt eine Infektion für die Mutter so anstrengend werden, dass ihr das Stillen unmöglich werde.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut und der BVF rieten Schwangeren daher zu einer Impfung gegen die saisonale Grippe. „Bei gesunden Frauen ist eine Impfung ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, bei Frauen mit chronischen Erkrankungen – wie beispielsweise Asthma – schon ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel empfohlen“, so Albring. Die Sicherheit der Impfstoffe, die Bestandteile von abgetöteten Influenza-Erregern enthalten, sei gut belegt. Es gebe keine Hinweise, dass die Impfung der Mutter in der Schwangerschaft die Gesundheit des Kindes ungünstig beeinflusse. Auch Kontaktpersonen von Neugeborenen wie Geschwister, Großeltern und Babysitter sollten gegen Influenza geimpft sein. „Ein weiterer positiver Aspekt einer Immunisierung in diesem Zeitraum ist, dass von ihr ein gewisser ‚Nestschutz’ in den ersten Monaten nach der Geburt auf das Neugeborene übertragen wird. Denn durch die Impfung der Mutter können mütterliche Antikörper über die Plazenta an das Ungeborene weitergegeben werden“, fügt der Frauenarzt hinzu.

Für die jährliche Grippe-Impfung sei eine einmalige Injektion des saisonalen Impfstoffs ausreichend. Der Impfschutz sei in der Regel bereits 7 bis 14 Tage nach der Impfung voll ausgeprägt und sechs bis zwölf Monate wirksam. Die Kosten für die Impfung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

 

 

 

 


 
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